Die neue Einkommensgrenze beim Elterngeld betrifft insbesondere gutverdienende Paare in der privaten Krankenversicherung (PKV). Besonders brisant wird es für Eltern, die unter anderem bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) oder der Union Krankenversicherung (UKV) im Tarif GesundVario versichert sind. Denn obwohl diese Tarife mit familienfreundlichen Leistungen auftreten, entfällt die Beitragsfreistellung in der Elternzeit – wenn aufgrund des hohen Einkommens kein Elterngeld mehr gezahlt wird.
Viele Versicherte trifft das unerwartet hart: Sie haben sich bewusst für eine PKV entschieden, die familienfreundlich ist und einen gewissen Schutz in der Elternzeit verspricht. Doch dieser vermeintliche Vorteil ist in vielen Fällen nun hinfällig.
Mehr zur neuen Elterngeldregelung finden Sie auf der Website des Familienministeriums:
Neuregelungen beim Elterngeld ab 1. April 2024
Wen trifft die Änderung besonders?
Mit den ab 1. April 2024 geltenden Neuregelungen entfällt der Anspruch auf Elterngeld bei einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 Euro (Stand: 2025). Betroffen sind damit vor allem gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte – also genau jene Paare, die häufig in der PKV versichert sind und bewusst auf leistungsstarke Familientarife wie GesundVario der BBKK oder UKV setzen.
In der Praxis sind es nach wie vor vor allem Frauen, die Elternzeit nehmen und sich um die Kinder kümmern. Sie verzichten auf Einkommen, reduzieren berufliche Perspektiven – und haben in dieser Zeit ohnehin schon deutlich weniger Geld zur Verfügung. Wenn dann auch noch die zugesagte Entlastung der PKV wegfällt, entsteht eine doppelte finanzielle Benachteiligung: weniger Einkommen und weiterhin hohe PKV-Beiträge.
PKV und Elternzeit: Warum viele Tarife Lücken aufweisen
Während gesetzlich pflichtversicherte Eltern während der Elternzeit beitragsfrei oder stark entlastet sind, hängt dies in der privaten Krankenversicherung vom gewählten Tarif ab und als freiwilliges GKV Mitglied von der Höhe des Elterngeldes bzw. Gesamteinkommen. Viele PKV-Anbieter bieten eine Beitragsfreistellung – allerdings nur, wenn tatsächlich Elterngeld bezogen wird. So auch im Tarif GesundVario, der unter anderem hier näher beschrieben ist:
UKV – Tarif GesundheitVario 800
Die Tarifbedingung lautet:
„Bezieht die nach diesem Tarif versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), so entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung […] längstens jedoch für sechs Monate.“
Was hier fehlt: eine Regelung für den Fall, dass Eltern aufgrund der neuen Einkommensgrenze kein Elterngeld mehr erhalten. In der Folge müssen die Betroffenen während der Elternzeit weiterhin die vollen PKV-Beiträge zahlen – bei gleichzeitig fehlender finanzieller Unterstützung durch das Elterngeld. Das ist nicht nur eine erhebliche Belastung, sondern auch ein klarer Widerspruch zur oft kommunizierten Familienfreundlichkeit solcher Tarife.
Mehr zu den finanziellen Auswirkungen der PKV auf Familien lesen Sie hier:
Was kostet die PKV für eine Familie?
Ein Blick auf die AXA: Es geht auch anders
Dass eine PKV flexibel auf gesetzliche Änderungen reagieren kann, zeigt der Versicherer AXA. Dort wurde der Tarif entsprechend angepasst – mit einer Regelung, die auch gutverdienende Eltern berücksichtigt:
„Darüber hinaus gewährt der Versicherer den beitragsfreien Versicherungsschutz von bis zu sechs Monaten auch in den Fällen, in denen die versicherte Person nur aufgrund einer Überschreitung der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Elterngeld hat.“

Das bedeutet: Auch ohne aktuellen Elterngeldbezug besteht die Möglichkeit auf Beitragsbefreiung, wenn man nach früherer Rechtslage Anspruch gehabt hätte. Eltern müssen lediglich nachweisen, dass die Voraussetzungen nach altem Recht vorgelegen hätten – dann wird auch ihnen für bis zu sechs Monate beitragsfreier Versicherungsschutz gewährt.
Diese kundenfreundliche Lösung zeigt, dass private Krankenversicherungen durchaus in der Lage sind, faire Regelungen zu schaffen – sie müssen es nur wollen.
Warum die BBKK und UKV ihre Tarife überarbeiten sollten
Viele Familien haben sich gezielt für die BBKK oder UKV entschieden – bewusst aufgrund der umfangreichen Familienleistungen und des Versprechens, im Fall der Elternzeit entlastet zu werden. Diese Leistungen waren für viele ein entscheidender Grund, mehr Geld in die PKV zu investieren.
Doch die Realität hat sich geändert – das Versprechen der Beitragsfreiheit ist für viele Versicherte heute wertlos geworden. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die Tarifbedingungen überholt, ohne dass die Versicherer reagiert hätten.
Denn die BBKK knüpft die Beitragsfreiheit explizit an den Bezug von Elterngeld:


Die Leidtragenden sind in erster Linie junge Familien, insbesondere Frauen, die den größten Teil der Care-Arbeit übernehmen und dafür finanziell in mehrfacher Hinsicht zurückstecken müssen.
Es ist höchste Zeit, dass BBKK und UKV – wie die AXA – ihre Tarife anpassen. Nur so kann das Vertrauen in die PKV als familienfreundliche Absicherung langfristig erhalten bleiben.
Auch in unserem Artikel Elternzeit, Mutterschutz & Beschäftigungsverbot in der PKV gehen wir detaillierter auf die PKV-Regelungen für werdende und junge Eltern ein.
Was Eltern jetzt tun sollten
Eltern, die in der PKV versichert sind und sich auf die Regelungen zur Beitragsfreistellung verlassen haben, sollten jetzt aktiv werden:
- Prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen genau, insbesondere bei BBKK, UKV im Tarif GesundVario.
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und fragen Sie aktiv nach Kulanzregelungen.
- Lassen Sie sich unabhängig beraten, welche Optionen Sie haben – zum Beispiel durch Tarifwechsel, Anwartschaften oder alternative PKV-Lösungen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Analyse Ihrer PKV-Bedingungen benötigen oder wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten Sie konkret haben, helfen wir Ihnen gern.
Tarifcheck starten – damit Familienfreundlichkeit mehr als nur ein Versprechen bleibt.