Hier geht es vorrangig um zwei Personengruppen. Die, die (vorrübergehend) ihre PKV-Beiträge nicht zahlen können und die weitaus kleinere Gruppe derer, die seit einiger Zeit nicht krankenversichert sind und nun in die private Krankenversicherung zurückkehren wollen bzw. die es noch nie waren. Allen drohen Nachzahlungen. Wir erklären, wann es dazu kommt und womit Versicherte rechnen müssen bzw. was es sonst noch zu beachten gibt.
Mit diesen Nachzahlungen müssen Privatversicherte bei Zahlungsverzug rechnen
Fangen wir mit den beruhigenden Fakten an. Wer mit den Beiträgen für die private Krankenversicherung in Rückstand gerät, wird die Versicherung nicht verlieren. Ab einem bestimmten Punkt wird der Versicherer die Betroffenen in den Notlagentarif „versetzen“. Damit ist eine sehr eingeschränkte Versorgung im Notfall sichergestellt – mehr auch nicht.
Beitragsrückstände sind im Prinzip schnell aufgebaut. Arbeitslosigkeit, Schulden, Nachwuchs, die aktuelle Beitragsanpassung, ein neuer Kredit. Wenn Sie mindestens zwei Monatsbeiträge im Verzug sind, bekommen Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung eine erste Mahnung. Zusätzlich ist mit Säumniszuschlägen zu rechnen, die ein Prozent für jeden angefangenen Monat eines Beitragsrückstands betragen.
Alles zu Beitragserhöhungen in der kompakten Zusammenschau lesen Sie hier:
Meist bereits nach der 2. qualifizierten Mahnung, die nach weiteren ein, zwei Monaten mit bestehender Beitragsschuld eingeht, wird der Vertrag ruhend gestellt und Sie wechseln automatisch in den Notlagentarif, der auch als Nichtzahlertarif bezeichnet wird. Damit ist erreicht, dass die Beitragskosten auf ein Minimum reduziert werden. So entfallen z. B. auch vereinbarte Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Selbstbehalte und es verbleiben Beitragskosten von um die 100 bis 125 Euro. Unter Die private Krankenversicherung verwendet bestehende Altersrückstellungen, um die Prämie weiter zu reduzieren. Versicherte die Ihre Beitragsschuld beglichen haben und in den bisherigen Tarif umgestellt werden, sind oft erschrocken über deutlich höhere Beiträge als vorher. Die Verwertung Ihrer Altersrückstellungen sorgt für einen höheren Beitrag im bisherigen Tarif.
Gut zu wissen: Der Notlagentarif auch nur geringe Leistungen bietet, die in aller Regel auf akute Notfallsituationen begrenzt sind. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Heilmittel werden nur für Schwangerschaft, Mutterschaft, für Kinder und Jugendliche übernommen.
Auf zwei Wegen gelangt man wieder aus dem Notlagentarif heraus:
1. Nachzahlung und Fortsetzung des alten Tarifs, sobald alle rückständigen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt sind.
2. Bezug von Sozialleistungen: Sind Sie hilfebedürftig, kommt der Sozialhilfeträger für die Beiträge der Krankenversicherung auf, meist der Basistarif.
„Angekommen“ im Nichtzahlertarif bzw. Notlagentarif? Hier lesen Sie mehr darüber:
Mehr über die Versorgung im Basistarif als private Versicherung auf GKV-Niveau erfahren Sie hier:
Versicherungspflicht in Deutschland: Müssen nicht alle eine haben?
Früher war es hierzulande tatsächlich möglich, nicht krankenversichert zu sein. Das haben beispielsweise Selbstständige „genutzt“, die sich – wenn die Geschäfte nicht so liefen – die monatlichen Beiträge sparen wollten. Aber auch andere sind aus dem System gefallen und haben sich ohne Krankenversicherung in eine prekäre Situation gebracht, weil sie nicht ärztlich versorgt werden konnten. Seit 2007 bzw. 2009 besteht zunächst für die gesetzliche, später für die private Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Heutzutage setzen sich Versicherungen immer fort. Das heißt, man kann eine Versicherung erst verlassen, wenn man die Bestätigung der Nachfolgerin vorweist. Eine Ausnahme gilt bei Versicherungsbetrug. Versicherte die versuchen sich Leistungen zu erschleichen, durch fingierte Rechnungen müssen mit einer sofortigen Kündigung rechnen.
Bisher keine Krankenversicherung? Mit diesen Nachzahlungen müssen Sie in der PKV rechnen
Vorweg: Wer keine Krankenversicherung hat, sollte sich dringend darum kümmern! Grundsätzlich gilt: Wer in der GKV versichert war, geht wieder in eine gesetzliche Krankenkasse. Ehemalige Privatversicherte gehen wieder in die PKV. Alle, die noch nie krankenversichert waren, werden abhängig von ihrem Beruf einem der beiden Gesundheitssysteme zugeordnet: Demnach müssen Selbstständige, Freiberufler und Beamte sich eine PKV suchen, während sich die meisten Angestellten gesetzlich krankenversichern müssen.
Nachzahlungen bei Aufnahme von bisher Unversicherten in die PKV
Typischerweise werden Versicherte, die vorher gar nicht krankenversichert waren, in der privaten Krankenversicherung in den Basistarif aufgenommen. Der aktuelle Höchstbeitrag liegt bei 843,52 Euro zuzüglich Pflegepflichtversicherung. Die konkrete Beitragshöhe orientiert sich am Eintrittsalter. Trotz eines jungen Alters zahlen Versicherte oft den Höchstsatz, denn es werden ebenfalls fiktive Risikozuschläge vereinbart, die zu einem hohen Beitrag max. Höchstbeitrag führen.
Für die Zeit, in denen keine Versicherung bestand, muss zusätzlich zu den laufenden Beiträgen ein Prämienzuschlag geleistet werden. Ausstehende Beiträge müssen nachgezahlt werden – aber nicht unbedingt in voller Höhe. Um die Zahlungsrückstände stemmen zu können, gibt es hier besondere Regelungen. Dieser berechnet sich gestaffelt wie folgt:
- Für die ersten 5 Monate der Nichtversicherung = ein Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat
- Ab dem 6. Monat der Nichtversicherung = ein Sechstel eines Monatsbeitrags für jeden angefangenen Monat
- Bei unklarer Dauer der Nichtversicherung = maximaler Prämienzuschlag = 5 Jahre Berechnungsbasis bzw. 15 Monatsbeiträge.
Gut zu wissen: Viele Versicherer sind erfahrungsgemäß beim Thema Nachzahlung gesprächsbereit und lassen sich häufig auf Ratenzahlungen oder Stundungen ein.
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Wer berät mich zum Thema Zahlungsverzug und Nachzahlungen in der PKV?
Es gibt viele Gründe, um in Zahlungsnot zu geraten und sich die PKV-Beiträge zwischenzeitlich nicht mehr leisten zu können. Relativ vorhersehbar für besonders viele Fälle von Beitragsrückständen ist der Jahresbeginn. Also dann, wenn Versicherer Beitragsanpassungen vornehmen – und viele durch die oftmals zweistelligen Erhöhungen finanzielle Engpässe erleben.
Wie können Versicherungsexperten hier helfen? Zunächst können wir ganz grundsätzlich darüber informieren, welche Zahlungsfristen und rechtlichen Vorgaben gelten und wie das Vorgehen ist bei Zahlungsverzug und Nachzahlungen. Konkreter unterstützen wir Sie gern dabei, indem wir Forderungen von Nachzahlungen für Sie prüfen.
Sozusagen unser Steckenpferd ist es zu klären, ob bzw. inwiefern Sie Ihre Beiträge senken können. Die Option mit den erfahrungsgemäß besten Aussichten ist der interne Tarifwechsel. Hierbei wird nur der Tarif, jedoch nicht die private Krankenversicherung gewechselt. Bei dieser jederzeit möglichen Option ist eine finanzielle Entlastung bei einer Absicherung auf mindestens vergleichbarem Niveau sofort spürbar.
Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem umfangreiches Marktwissen, das wir stets updaten, können Sie auf uns zählen, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden. Gern begleiten wir Sie durch den gesamten Vertragsprozess.