Wann macht eine Kündigung oder Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung denn nun Sinn?
Es gibt selbstverständlich klare Fälle, wann eine Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Beitragsfreistellung oder ein Wechsel empfehlenswert ist. Schauen wir uns die verschiedenen Szenarien nun genauer an.
Die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu teuer
Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach dem Beruf, dem Alter, der Laufzeit, der Rentenhöhe und dem Bildungsgrad. Hat man in der Vergangenheit einen Vertrag in einem „teureren” Beruf oder nach der Ausbildung abgeschlossen und mittlerweile wurde nach verschiedenen Weiterbildungen auch noch ein akademischer Grad erreicht, kann es sehr wahrscheinlich sein, dass eine neue BU-Versicherung deutlich günstiger ist. Und das, obwohl man älter geworden ist. In einem solchen Fall sollte geprüft werden, ob ein neuer Vertrag gesundheitlich ohne Einwände angeboten werden kann.
Natürlich kann es auch sein, dass der BUV-Schutz generell nicht mehr zahlbar ist, da dieser zu teuer ist und die Einnahmen zu gering. Hier wäre denkbar, dass die monatliche BU-Rente ein wenig reduziert wird und zum Beispiel bei einer Gehaltssteigerung wieder angehoben wird. Das wäre ein Kompromiss bevor der BUV-Schutz komplett erlischt.
Bleibt das Problem der hohen Beiträge bestehen, doch man möchte nicht ganz ohne Arbeitskraftabsicherung sein, kann eine BUV-Alternative eventuell interessant sein. Hierbei empfiehlt sich eine Kombination aus einer Grundfähigkeitenversicherung und einer Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Desease). Speziell BUV-teure Berufe sind in diesen beiden Versicherungen oftmals günstiger versicherbar.
Achtung
Auch bei einer Grundfähigkeitenversicherung und einer Schwere-Krankheiten-Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Diese ist meistens etwas weniger streng als in der BUV-Prüfung, aber auch nicht zu unterschätzen.
Der bestehende Vertrag ist leistungsschwach
Nun gibt es natürlich auch den Fall, dass die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung vom Leistungskatalog einfach nicht gut ist. Was könnten neben der zu geringen Laufzeit, niedrigen Rente und dem hohen Preis weitere Prüfkriterien sein?
Eine BU-Versicherung sollte grundsätzlich den zuletzt ausgeübten Beruf versichern und Leistung zahlen, wenn dieser zu 50 % und länger als sechs Monate nicht ausübbar ist. Entscheidend hierbei ist, wie das BUV-Bedingungswerk formuliert ist und welche Leistungen angeboten werden.
Betrachtet man BUV-Tarife der erfahrenen BUV-Anbieter der letzten fünf Jahre, wird deutlich, dass die Bedingungswerke mittlerweile fast alle gut sind, aber nicht immer hervorragend. Es gibt weiterhin feine Unterschiede, die individuell wichtig sein können.
Ältere Verträge, zum Beispiel solche, die vor 2012 abgeschlossen wurden, oder auch Tarife von BUV-unerfahrenen Anbietern, können mitunter erhebliche Schwächen aufweisen. Was sind also die klaren No-Gos in der Welt der Berufsunfähigkeitsversicherungen?
- Kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Kein weltweiter Versicherungsschutz
- Die ärztliche Erstuntersuchung im BU-Fall ist örtlich eingeschränkt und nicht weltweit möglich
- Eingeschränkter Zeitraum bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben
- BU-Prognosezeitraum von drei Jahren
- Keine rückwirkende BUV-Leistung ab dem ersten Monat, wenn keine Prognose gestellt wurde
- Es ist „der Beruf” versichert und nicht „der zuletzt ausgeübte Beruf, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war”
- Verweisung auf vorherige Berufe im Falle eines Berufswechsels (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Unangemessene Mitwirkungspflichten während einer Berufsunfähigkeit
- Definition der konkreten Verweisung und Lebensstellung lässt dem Versicherer viel Verweisungsspielraum
Sind einer oder mehrere dieser Schwachpunkte erfüllt, ist im ersten Schritt ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen aktuellen Tarif zu empfehlen.
Der wohl wichtigste Leistungspunkt ist der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung”. Wenn dieser nicht enthalten ist, bedeutet dies, dass man trotz einer Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf keine BU-Rente bekommt, da die versicherte Person in andere berufliche Tätigkeiten verwiesen werden kann. Die gute Nachricht: Ein aktueller Tarif, der noch abstrakt verweist, ist mittlerweile schwer zu finden; bei älteren Verträgen von vor 2004 bis 2007 ist das aber keine Seltenheit. Gerade wenn dieser Leistungspunkt fehlt, kann die Sinnhaftigkeit des Vertrags in Frage gestellt werden. Aber natürlich ist auch ein nicht weltweiter Versicherungsschutz extrem ungünstig. Speziell in der aktuellen Zeit, in der viele Berufe von überall ausgeübt werden können, ist das einer der wichtigsten Punkte.
Die Herausforderung bei der Entscheidung, ob der bestehende Vertrag schlecht, gut oder sehr gut ist, liegt beim Lesen des teilweise 40-seitigen Bedingungswerks. Komplizierte und verschachtelte Sätze in Versicherungssprache machen es Verbraucher:innen nicht leicht, den bestehenden Vertrag zu verstehen und vor allem auch zu bewerten. Schließlich entscheiden mitunter einzelne Wörter oder Formulierungen über die Qualität einer Vertragsklausel.
Tipp
Wenn du dir sicher sein möchtest, ob dein Vertrag gut ist, dann lass diesen bei einer unabhängigen Honorarberatung überprüfen. Diese erhält bestenfalls ein vorab abgesprochenes Honorar und die Vergütung ist nicht von einem Neuabschluss abhängig. So kann Neutralität und Transparenz gewährleitet werden. Schau dir dazu gerne an, mit welchen Verträgen du dich für eine „Produktanalyse“ an uns wenden kannst.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kündigung, Beitragsfreistellung und Beitragsstundung – Die Unterschiede
Kündigung
Bei einer Kündigung des BU-Vertrages wird der Vertrag zum Ende des Folgemonats aufgelöst und der Versicherungsschutz erlischt. Speziell bei älteren Verträgen kann es sein, dass sich ein Rückkaufswert gebildet hat. Dieser nimmt zur Mitte der Vertragslaufzeit meistens wieder ab und wird genutzt, um die „teuren” Vertragsjahre, sprich wenn man älter wird, zu finanzieren, sodass keine Beitragssteigerungen erfolgen. Bei einer Kündigung kann es also zur Auszahlung eines Geldbetrages kommen.
Beitragsfreistellung
Bei der Beitragsfreistellung werden keine Beiträge mehr gezahlt und der Großteil des Versicherungsschutzes erlischt auch in diesem Fall. Wenn sich über die Jahre bereits eine beitragsfreie BU-Rente aufgebaut hat, ähnlich wie im o. g. Beispiel bezogen auf den Rückkaufswert, kann die Beitragsfreistellung die bessere Lösung sein als die Kündigung, da im Leistungsfall eine kleine monatliche BU-Rente ausgezahlt wird, obwohl man nicht mehr einzahlt.
Achtung
Nur die wenigsten Versicherer lassen einen Wiedereinstieg in die BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu. Und wenn doch, dann ist eine Beitragsbefreiung auf maximal 3 bis 12 Monate begrenzt, um ohne Gesundheitsprüfung wieder einzusteigen. In der beitragsfreien Zeit besteht aber wie beschrieben kein bis kaum Versicherungsschutz.
Beitragsstundung
Bei der Beitragsstundung können offene Beiträge nachgezahlt werden. Diese Option kann genutzt werden, wenn man weiß, dass die Zahlungsschwierigkeiten nur temporär sind, und die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt problemlos zahlbar sind. In diesem Fall besteht aber durchgängiger Versicherungsschutz.