Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung wird das Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, leistet der private Krankenversicherer den vereinbarten Tagessatz. Deswegen sollte ein ausreichend hoher Tagessatz versichert und eine Krankentagegeldversicherung ein fester Bestandteil zu jedem PKV-Vertrag sein. Aber auch für gesetzlich Krankenversicherte ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung wichtig. Sie haben nämlich per se schon eine Deckungslücke, weil die gesetzliche Krankenversicherung max. 90% vom Netto oder 70% vom Brutto ersetzt. In der gesetzlichen Kasse ist außerdem ein Maximalsatz als Krankengeld vereinbart. Überseigt das Nettoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze steigt die Lücke der Absicherung exponentielle. In der privaten Krankentagegeldversicherung wird die Leistung zeitlich unbegrenzt gezahlt und vorher vom Versicherten bestimmt.
Der Arbeitgeberzuschuss bei PKV-Versicherten
Oft unbekannt und deswegen umso wichtiger: Auch wenn die Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Versicherer als die Krankheitskostenvollversicherung der privaten Krankenversicherung ist, erhalten Versicherte trotzdem einen Arbeitgeberzuschuss auf ihr Krankentagegeld. Allerdings versichern nicht alle PKV-Unternehmen eine einzelnes Krankentagegeld, wenn der Versicherte bereits privat versichert ist. Beispiele aus der Praxis:
- Die Hallesche versichert ein privates Krankentagegeld nur, wenn auch die Vollversicherung bei der Halleschen ist.
- Die SDK versichert eine privates Krankentagegeld, berechnet aber 30% Zuschlag, wenn der Versicherter die Vollversicherung bei einem anderen Versicherer versichert hat.
- Die Barmenia versichert ein privates Krankentagegeld, unabhängig von der Hauptversicherung.
- Ist der Interessent in der gesetzlichen Kasse versichert, versichern alle PKV-Unternehmen ein einzelnes Krankentagegeld.
Krankentagegeldversicherung: Beitrag und Leistung
Ein wichtiger Unterschied bei der Auswahl der privaten Krankentagegeldversicherung ist natürlich der Beitrag, bzw. die Beitragshöhe. Je günstiger, desto besser für den Versicherten. Allerdings gibt es auch in der Krankentagegeldversicherung Leistungsdefinitionen. Diese Definitionen (Versicherungsbedingungen) regeln zum Beispiel, wann der Versicherungsfall eintritt oder nach welcher Karenzzeit die versicherte Leistung ausgezahlt wird. In der Praxis entscheiden sich viele Versicherte dafür, den Krankentagegeldtarif mit der Vollversicherung zu kombinieren. Doch es gibt verschiedene Gründe, genau das nicht zu machen. Expertenbeispiel:
- Bei Zahlungsschwierigkeiten sind die ambulanten und stationären Leistungen von der Pflicht auf Versicherung geschützt. Zusatztarife wie zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung aber nicht. Gerät ein Versicherter in Zahlungsschwierigkeiten, kündigt der Versicherer alle ungeschützten Bausteine des Vertrages. Verbessert sich die finanzielle Situation wieder, können diese entfallenen Tarife aufgrund Gesundheitsprüfung nicht mehr neu versichert werden. Es entsteht ein finanzielles Risiko. Dieses Risiko umgehen Sie, indem Sie das Krankentagegeld unter einer zweiten Versicherungsnummer beim gleichen Versicherer führen (und dann den Beitrag auch bei Zahlungsschwierigkeiten entrichten) oder indem Sie das Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer führen (und den Beitrag dort ebenfalls entrichten).
- Jeder private Krankenversicherung definiert die maximale Leistungshöhe unterschiedlich. Deshalb kann es sein, dass Sie zum Beispiel die Hallesche ganz besonders gut finden, aber die Höhe des maximalen Beitragssatzes deutlich unter Ihrem tatsächlichen Nettogehalt liegt. In diesem Fall ist es ratsam, dass Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer zu versichern.
- Besonderheit: Wenn die PKV einen Nachlass für die Zahlung des Jahresbeitrages bietet, können Sie den viel geringeren Beitrag der separaten Krankentagegeldversicherung auch jährlich entrichten und sparen dann bis zu 8 % des Beitrages (Aufgrund Arbeitgeberzuschuss). Unternehmer ohne Arbeitgeberzuschuss sparen maximal bis 4 % pro Jahr Beitrag.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Geldbringer
Ein großer Vorteil der Krankentagegeldversicherung in der PKV ist der Leistungsauslöser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder umgangssprachlich der „gelbe Schein“.
Wobei es den gelben Schein seit dem Januar 2023 nicht mehr gibt. Aber das Prozedere ist gleichgeblieben. Bescheinigt Ihnen ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit und überschreitet diese in der gesamten Dauer die Karenzeit der Krankentagegeldversicherung zahlt der Versicherer den versicherten Tagessatz ab Ende der Karenzzeit aus. Keine weiteren Hürden.
Vergleich: Wenn Sie Geld aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, müssen Sie eine dauerhafte Arbeitskraftminderung von mindestens 50% beweisen (Berichte, Atteste, etc.) und der Versicherer muss die Beweise akzeptieren. In der Krankentagegeldversicherung reicht der „gelbe Schein“ eines Arztes aus.
Wichtig: Sie erhalten bestenfalls kurzfristig zeitgleich eine Leistung aus der Krankentagegeldversicherung (Arbeitsunfähigkeit) und Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeit). Deswegen können Sie beide Absicherungsarten in der Leistung nicht addieren.
Maximale Leistungshöhen der Krankentagegeldversicherung
Jeder Versicherer definiert die maximalen Leistungshöhen unterschiedlich und kann diese auch neu definieren. Alle Angaben stammen aus dem Tool PSPonline.de
Versicherer | Tarif | Max. Höhe | Besonderheit |
Allianz | KTA | 300 | |
KTS | 200 | ab 8. Tag im Krankenhaus | |
Alte Oldenburger | KTO | 250 | |
KTS | 250 | ||
KTV | 250 | ||
ARAG | 31 | 100 | |
32-39 | keine | ||
KTV | keine | ||
AXA | KTG21-U – KTG 182U | 300 | |
KTGV 42 -U | 300 | ||
Barmenia | T3+ | 50 | |
T7+ | 100 | ||
T14+ | 150 | ||
T28+ | 200 | ||
T42+ – T364+ | 400 | ||
BBKK | KT-AN | 600 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) |
KT-F | 600 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) | |
KT-S | 300 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) | |
Concordia | KT8 | 60 | |
KT15 | 120 | ||
KT22 | 180 | ||
KT29 – KT365 | 250 | ||
KTG8 | 60 | ||
KTG15 | 120 | ||
KTG22 | 180 | ||
KTG43-KTG365 | 250 | ||
Continentale | V | 750 | niedrigste Karenzzeit + höchster Satz |
Debeka | KT | 200 | |
DKV | KTAG | 520 | |
KTC | 520 | ||
KNT2 | 520 | ||
Generali | KTA | 520 | |
KTFB | 520 | ||
KTGT | 520 | ||
GKV (2024) | Krankengeld | 120,75 | 2024 |
Gothaer | TG 2 – TG4 | 200 | |
TG 6 – TG52 | 240 | ||
Hallesche | FKT.22 | 100 | |
FKT.43 | 400 | ||
KT | 700 | ||
KTAR | 500 | Nur für juristische Personen | |
Hanse-Merkur | T15 – T29 | 180 | |
T43 – T365 | 250 | T8-T43 Kindkrank (10/100Tage) | |
HUK | KT1 | 90 | |
KT2 + KT3 | 180 | ||
KT6 – KT52 | 300 | ||
Inter | KTA | 500 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA) |
KTS 3 – KTS 7 | 100 | ||
KTS 14 – KTS 365 | 500 | ||
TFN 7 | 100 | ||
TFN 14 – TFN 42 | 500 | ||
LKH | T01U – T102U | 50 | |
T02U | 80 | ||
T04U | 200 | ||
T06U – T52U | 300 | ||
KT8 | KT 8 | 130 | |
KT 15 | 170 | ||
KT 22 | 200 | ||
KT 29 | 230 | ||
KT 43 | 300 | ||
KT92 – KT365 | keine | ||
Mecklenburgische | proMETA6 – pro META52 | 300 | |
proMETAplus2 | 125 | ||
proMETAplus4 | 275 | ||
proMETAplus6 | 275 | ||
proMETAplus13 | 275 | ||
Münchner Verein | 368 + 369 | 169 | |
370 – 381 | 191 | ||
Nürnberger | KTA6- KTA52 | 200 | |
TS2 – TS4 | 100 | ||
TS6 | 150 | ||
Ottonova | KTA | 300 | |
KTS | 300 | ||
Provinzial | KTG-A6 – KTG-A26 | 210 | |
KTG-S2 – KTS-S4 | 180 | ||
KTG-S6 | 250 | ||
R+V | TE02 | 150 | |
TE04 | 200 | ||
TE06 – TE26 | 300 | ||
SDK | TA2 – TA52 | 250 | |
Signal | ESP-VA | 310 | Kindkrank (10/ max. 25 Tage pA), Endalter 75 |
ESP-VS | 310 | ||
pro | 310 | ||
Union | KT-AN | 600 | |
KT-F | 600 | ||
KT-S | 300 | ||
Universa | uni-KT 15 – uniKT 29 | 260 | |
uniKT 43 – uniKT 183 | 625 | ||
Württembergische | KTSU | 400 | |
KTVA | 400 | ||
KTVS | 200 |
Aus dieser Tabelle können Sie verschiedene Besonderheiten ableiten. Zum Beispiel sind ein Tagessatz von weniger als 250 Euro täglich nicht für einkommensstarke Arbeitnehmer zu gebrauchen. Denn von der versicherten Leistung sind der PKV-Beitrag (z.B. 800 Euro) und der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen (z.B. 1.200 Euro). Damit ergibt sich folgender Wert:
- 250 Euro Tagessatz entsprechen 7.500 Euro versicherter Leistung im Falle der Arbeitsunfähigkeit
- 7.500 Euro Krankentagegeld monatlich abzüglich des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung und PKV ergeben 5.500 Euro verfügbares Einkommen
- Davon ist dann das Leben und auch die zusätzliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung und sonstige Kosten zu bezahlen.
Fazit: Wer ein höheres Nettogehalt als 5.500 Euro hat, sollte Versicherer wählen, welche einen höheren Satz als 250 Euro bieten. Wichtig ist, das Sie sich professionell von Experten beraten lassen, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen.
Ganz oft haben versierte Berater dazu wichtige Informationen, welche Ihnen langfristig das Leben erleichtern können. Ein Kunde hat mir mal gesagt, dass er eine lange Phase der Arbeitsunfähigkeit nicht überstanden hätte, wenn er in dieser Situation nicht genug Geld zum Leben gehabt hätte. Wobei zu wenig Geld sicher in jeder Lebenslage schlecht ist. Im Zweifel können Sie auch Krankentagegeldversicherung verschiedener Anbieter kombinieren. Achtung: Es ist eine Obliegenheit die jeweiligen Versicherer davon zu informieren. Geregelt ist das in den PKV-Musterbedingungen MB/KT2009.

Deswegen gilt nicht einfach drauf-los-kombinieren. Es zählt nur der Versicherungsschutz, der im Leistungsfall auch zahlt. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Überlegungen weiter.