Wie befreie ich mich von der Versicherungspflichtgrenze?


Diese Frage stellen sich alle, die z. B. durch Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung nun so viel verdienen, dass sie sich privat versichern können. Aber auch diejenigen, die als Privatversicherte durch Teilzeit, Arbeitslosigkeit etc. versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, aber in der PKV bleiben möchten. Welche Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und was man dafür tun muss, erfahren Sie hier. 

Die Versicherungspflichtgrenze 2024 

Übertrifft das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können sich Versicherte frei entscheiden, ob sie weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchten oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet. Sie wird vom Gesetzgeber jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst – was mit Ausnahme der „Coronajahre“ immer eine jährliche Steigerung in den letzten beiden Jahrzehnten bedeutete. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Versicherungspflichtgrenze an der Entwicklung der Löhne. 2024 wurde die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker angehoben, nämlich um rund 4,1 Prozent:

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